Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novellierung des Meister-BAföGs beschlossen. Diese Förderung mit dem offiziellen Namen „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) soll Menschen, die bereits mitten im Beruf stehen, eine weiterführende Qualifizierung erleichtern. Die Bundesregierung will nun ihre Ausgaben für das Meister-BAföG mittelfristig von derzeit rund 122 Millionen Euro um mehr als 60% auf über 200 Millionen Euro jährlich aufstocken. Ziel: Das Meister-BAfög soll attraktiver und flexibler werden.So sollen in Zukunft Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Altenpflege sowie zum Erzieher förderfähig sein. Eine weitere, sehr wichtige Umstellung betrifft die zukünftige Förderungsfähigkeit nicht nur der ersten Aufstiegsfortbildung – wie bisher – sondern generell aller Aufstiegsmaßnahmen.
Gleichzeitig wird es einen zusätzlichen Anreiz geben, die Abschlussprüfung zu bestehen: Erfolgreiche Teilnehmer bekommen statt 30,5% künftig fast 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Darüber hinaus werden die Teilnehmer während ihrer Prüfungsvorbereitungsphase durch eine erweiterte Förderung entlastet.
Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden künftig noch stärker finanziell unterstützt. Der Erhöhungsbetrag pro Kind wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50% bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
Auch Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund werden von der Novellierung profitieren. So soll in Zukunft nicht mehr die vorausgegangene Mindesterwerbsdauer Voraussetzung für die Förderung sein, sondern eine dauerhafte Bleibeperspektive.
(BMBF/ml)