Die Bundesregierung will Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte stärken. Der Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter sieht entsprechende Änderungen des Aufenthaltsrechts und der Bestimmungen über die Duldung von Ausländern vor. So soll ab 2009 die im Aufenthaltsgesetz genannte Mindesteinkommensgrenze, die von Anfang an ein dauerndes Aufenthaltsrecht begründet, von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro im Jahr gesenkt werden. Der bisher geltende Wert entspricht dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Der neue Wert entspricht der Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Orientierung an Beitragsbemessungsgrenzen bietet nach Angaben der Regierung gegenüber festen Beträgen den Vorteil, dass diese Bemessungsgrenzen jährlich an die Entwicklung der Gehälter angepasst werden. Durch diese Anbindung sind Änderungen des Aufenthaltsgesetzes zur Anpassung an die Entwicklung unnötig.
Wie die Regierung weiter ausführt, liegt das geforderte Mindestgehalt von Ausländern mit derzeit 63.600 Euro jährlich deutlich über dem üblichen Gehalt von Akademikern, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen. Das stelle sicher, dass nur die gewünschte Gruppe aus Hochqualifizierten mit Berufserfahrung ins Land geholt werde.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Nutzung von Potenzialen von bereits in Deutschland lebenden Ausländern vor. Junge Ausländer, die durch Integration im Inland mit der deutschen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren, sollen bessere Aufenthaltsperspektiven erhalten.
Neben den Bildungsinländern hat die Bundesregierung eine weitere Gruppe im Sinn: „Auch beruflich gut qualifizierte Geduldete, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und Geduldete, die sich auf Grund ihrer bereits im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt bewährt haben, können einen Beitrag zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs leisten“, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. In diesen Fällen soll durch die Einführung eines neuen Paragrafen 18a in das Aufenthaltsgesetz ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährt werden. „Die gleiche Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben“, so die Regierung.
Eine letzte Änderung besteht darin, die bisher befristet installierten, aber bewährten Härtefallkommissionen der Länder unbefristet fortzuführen.
(Deutscher Bundestag/ml)