Beschäftigt ein Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter, kann von den Mitarbeitern laut Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat gegründet werden. Dennoch ist diese Form der betrieblichen Mitbestimmung nicht so weit verbreitet, wie man denken könnte: Nach einer Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) existiert nur in knapp jedem neunten deutschen Industrieunternehmen ein Betriebsrat. Wesentlich verbreiteter sind freiwillige Mitarbeitervertretungen. Diese scheinen den Mitarbeitern zudem mehr Einfluss zu bescheren als Betriebsräte.
Ein von Arbeitgeber und Mitarbeitern gemeinsam eingerichtetes und besetztes Entscheidungs- und Beratungsgremium findet sich in gut 15% der Unternehmen, reine Belegschaftsvertretungen trifft man in 10% der Firmen an. Vor allem in Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern erfreuen sich die Belegschafts- und Betriebsausschüsse sowie Runde Tische großer Beliebtheit.
In Firmen, in denen ein partizipativer Stil gepflegt wird, haben Mitarbeiter häufig einen größeren Handlungs- und Entscheidungsspielraum: In mehr als einem Drittel der Betriebe mit einer freiwilligen Mitarbeitervertretung wird Teamarbeit praktiziert. Dagegen gibt es nur in jedem fünften Unternehmen mit Betriebsrat autonome Arbeitsgruppen. Firmen mit freiwilligen Mitbestimmungsstrukturen setzen außerdem deutlich häufiger auf Gewinnbeteiligungen oder leistungsorientierte Vergütungselemente als Unternehmen mit Betriebsrat.
Welche Formen der Mitsprache sich in einem Betrieb entwickeln, hat auch mit dem Unternehmenstyp und der Firmengröße zu tun. Informelle Strukturen eignen sich besser für kleine Firmen, in denen die Organisationsstruktur einfach ist – und wo der Chef im Arbeitsalltag häufig noch präsent ist. Mehr als drei Viertel der freiwilligen Mitarbeitergremien finden sich in Unternehmen, die vom Eigentümer selbst geführt werden. (IW Köln/ml)