Start für EU-Mittelstandsbürgschaften in Deutschland

Neben Krisennachrichten über die KfW-Bankengruppe gibt es auch Positives zu berichten: Sie wird neuer deutscher Vertragspartner des Europäischen Investmentfonds (EIF) für KMU-Bürgschaften aus dem EU-Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Damit bleibt die KfW ein wichtiger Finanzvermittler für EU-Fördergelder in Deutschland.

Die KfW-Bankengruppe sichert Kredite an kleine und mittlere Unternehmen vor Ort ab. CIP stellt europaweit bis 2013 rund 1,1 Milliarden Euro für mittelständische Unternehmen bereit. Diese werden im Namen der EU-Kommission vom EIF verwaltet. Mitte letzter Woche haben die EU-Kommission, die KfW und das Bundeswirtschaftsministerium auf dem „EU-Informationstag zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU“ in Berlin die neuen EU-Finanzierungsinstrumente vorgestellt.

Bei der KMU-Bürgschaftsfazilität (SME guarantee facility, kurz SMEG) handelt es sich um die Vergabe von Darlehen oder Sicherheiten an mittelständische Unternehmen. Betroffen sind Kredite oder Leasing für KMU, die in ihre technologische Entwicklung investieren, sowie Bürgschaften für Beteiligungskapital oder Kleinstkredite, wenn unzureichende Garantien vorliegen.

Die EU unterstützt die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Gründungs– und Aufbauphase. Die Unterstützung erfolgt über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Die durch das Programm bereitgestellten Mittel werden für Garantien für Darlehen eingesetzt, die die KMU von einer Reihe von Finanzinstituten erhalten. Die Mittel für das Rahmenprogramm werden vom EIF im Auftrag der EU-Kommission verwaltet. Der EIF ist das erste Glied in einer Kette zur Risikoteilung. Gemeinsam mit Finanzinstituten, die als Finanzvermittler für das Rahmenprogramm auftreten, übernimmt der EIF im Namen der EU einen Teil der Risiken von KMU-Darlehen. In Deutschland arbeitet der EIF bei der Kreditabsicherung mit der KfW Bankengruppe als nationalen Finanzintermediär zusammen.

Die KfW bietet den durchleitenden Banken und Sparkassen eine teilweise Haftungsfreistellung für Darlehen an Existenzgründer und junge kleine Unternehmen im Rahmen des Programms KfW-StartGeld an. Somit sind die deutschen Kreditinstitute das letzte Glied in der Kette zur Risikoteilung. Um die KfW-Förderdarlehen zu nutzen, können Existenzgründer und KMU ihren Kreditantrag bei ihrer jeweiligen Bank vor Ort stellen.

(EU-Kommission/ml)