Am Samstag, dem 1. November 2008, tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Dieser Schlussstein der Reform des GmbH-Rechts soll unter anderem Existenzgründern eine schnelle, schlanke und dennoch international konkurrenzfähige Rechtsform für ihr Unternehmen eröffnen und gleichzeitig der immer beliebteren Limited Paroli bieten. Eine Missbrauchsregelung soll im Gegenzug Gläubiger vor größeren Risiken mit den neuen GmbHs schützen und einem Vertrauensverlust in die Rechtsform der GmbH vorbeugen.
Besondere Neuerungen der GmbH-Reform sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt. Beides sind vor allem für die Neugründung wesentliche Erleichterungen.
Zur Information im Detail stehen zwei Dokumente des Bundesjustizministeriums als kostenlose Downloads zur Verfügung:
- Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
- Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung des Missbrauchs (MoMiG)
(BMJ/ml)