Wenn es nach dem Willen der Sachverständigen geht, soll die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben. Dies wurde am Mittwoch bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes deutlich.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom Veranlagungsjahr 2011 an alle Steuererklärungen von Unternehmen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden sollen. Um Härten zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können.
Vorgesehen ist außerdem, dass die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 elektronisch abgegeben werden können. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft räumte ein, dass es in den Finanzämtern zu Anfangsschwierigkeiten kommen könnte. Auf der Unternehmensseite sehe er jedoch keine derartigen Probleme. Die Unternehmen würden die Steuerdaten ohnehin bereits elektronisch vorhalten, eine Buchführung per Hand gebe es nicht mehr.
(Deutscher Bundestag/ml)