Einigen Wirbel verursachte am Mittwoch eine Pressemitteilung der Universität Rostock, in der darauf hingewiesen wurde, dass Wissenschaftler der Universität in einer Studie die Krebsgefahr von Tonerstaub aus Laserdruckern nachgewiesen hätten. Die Meldung beunruhigte vor allem Betriebs- und Personalräte in Betrieben mit hohem Büroanteil. Heute nun wehrte sich der Branchenverband BITKOM stellvertretend für die Hersteller und Händler von Laserdruckern vehement gegen den Vorwurf der Forscher.
Prof. Dr. Ludwig Jonas vom Elektronenmikroskopischen Zentrum im Institut für Pathologie der Universität Rostock schrieb in der Presseerklärung der Universität: „Die Untersuchungen lassen keinen Zweifel zu: Tonerstaub ist eine weitere Ursache für Lungenkrebs.“ Seit einigen Jahren beobachte man bei Servicetechnikern von Drucker- und Kopiergeräteherstellern zunehmende Lungenprobleme bis hin zur Arbeitsunfähigkeit und Invalidisierung. So entwickelten einige Menschen eine Allergie auf Tonerpulver und verlören ihre Stimme, sobald sie in Räume kommen, in denen Drucker oder Kopierer stehen. Professor Jonas mahnte deshalb in seiner Erklärung: „Die gesundheitlichen Probleme, die im Umgang mit Tonerpulver auftreten können, sind sehr ernst zu nehmen. Sie können bis zur Invalidität und Todesfällen führen.“,
Der Branchenverband BITKOM sieht das jedoch ganz anders: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch seien keine Gesundheitsrisiken durch Toner oder Partikelemissionen aus Laserdruckern und -kopierern zu erwarten – sowohl beim Druckbetrieb als auch beim Umgang mit Geräten und Verbrauchsmaterialien. Gleiches gelte für geschultes Servicepersonal bei der Wartung von Laserdruckern und -kopierern.
Gemäß EU-Richtlinie 1999/45/EG für Zubereitungen seien Lasertoner nicht als gefährlich zu kennzeichnen und demnach weder als toxisch, sensibilisierend oder krebserregend einzustufen. Nach allgemein anerkannten Testverfahren liege der Beitrag von Laserdrucksystemen zu in Innenräumen üblichen Staubkonzentrationen weit unterhalb deutscher und US-amerikanischer Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, US OSHA). Laserdrucksysteme hielten zudem den Richtwert für Partikelemissionen des Blauen Engels des Umweltbundesamts (UBA) ein.
Tatsächlich zeigen Messergebnisse des UBA, dass sich durch den Druckvorgang nur sehr geringe zusätzliche Staubkonzentrationen in der Raumluft ergeben. Laut abschließender Bewertung einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegen gemessene Staubkonzentrationen an Laserdruckerarbeitsplätzen in der Regel im normalen Größenbereich privater Wohninnenräume oder beispielsweise Schulen.
Tonerpartikel gehören formal zur Gruppe der granulären biobeständigen Stäube ohne bekannte wesentliche spezifische Toxizität (GBS). Vergleiche von Tonerpartikeln mit Dieselruß beziehungsweise Kohlenstoff, Asbest oder Zigarettenrauch – wie in der Rostocker Studie – sind daher nach Ansicht des BITKOM und auch vieler Wissenschaftler wegen einer grundlegend unterschiedlichen Zusammensetzung und deutlich abweichenden toxikologischen Profilen wissenschaftlich nicht haltbar. Der Verband hält die Aussagen der Rostocker Wissenschaftler deshalb für eine Irreführung der Verbraucher. (idw/BITKOM/ml)
Anmerkung der Redaktion: Die gegenwärtige Diskussion ist nur eine weitere Episode in einem schon lange schwelenden Streit zweier Interessenparteien, der letztlich auf dem Rücken der Unternehmen und deren Mitarbeiter ausgetragen wird. Dieser Streit führt immer wieder zur Unruhe in den Betrieben. Da beide Seiten auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und Gutachten verweisen, ist weder für die Unternehmen noch für die Interessenvertreter der Mitarbeiter erkennbar, welche Aussagen den Tatsachen entsprechen. Eine Lösung kann demnach nur eine tonerlose Drucktechnik bringen (die derzeit noch nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten in Sicht ist) oder eine umfangreiche Umstellung interner Prozesse auf weitgehend papierlose Abläufe, denn den weitaus größten Anteil an Ausdrucken – gerade in mittelständischen Betrieben – machen nach wie vor interne Drucke aus. (ml) |