Internet-Portal für Vollständigkeitserklärung gestartet

Ein neues Internetportal für Vollständigkeitserklärungen (VE-Register) ist seit Anfang Oktober vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) freigeschaltet worden. Das Portal richtet sich an rund 4500 Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen und deshalb künftig eine solche Erklärung abgeben müssen. Sie finden unter auf dem Portal zunächst entsprechende Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten sowie IHK-Ansprechpartner.

Die konkrete Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung ist nach Angaben der DIHK allerdings erst ab dem 1. Februar 2009 möglich und muss gesetzlich bis zum 1. Mai 2009 erfolgt sein. Ab dem 2. Mai 2009 wird dann auch die Liste der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen IHK abgeben haben, auf der Internetplattform veröffentlicht. Mit dem Portal können sich alle verpflichteten Unternehmen bereits jetzt vorbereiten. Zu erreichen ist das Portal unter der Interentadresse www.ihk-ve-register.de.

(DIHK/ml)