Für die deutsche Wirtschaft sind Patente ein wichtiger Rohstoff. Über deren wirtschaftlichen Wert entscheidet jedoch nicht selten die Zeit, die bis zur sicheren Patenterteilung vergeht. Das Bundeskabinett hat deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz verbessert die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken und vereinfacht das Rechtsmittelsystem.
„Mit dieser Novelle stärken wir den Patentstandort Deutschland nachhaltig. Die Gerichtsverfahren können künftig schneller ablaufen, die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht“, hofft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Allein bei den Berufungsverfahren in Patentsachen rechne man mit einer Halbierung der Verfahrensdauer, so Zypries weiter. Die Reform komme der gesamten Wirtschaft zu Gute, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. Ein wirksamer und effizienter Rechtsschutz für Erfindungen helfe, das Innovationspotential der deutschen Wirtschaft voll auszuschöpfen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim so genannten Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. Eine Verbesserung besteht zum Beispiel darin, dass in Zukunft das Gericht in der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht die Parteien ausdrücklich auf Fragen hinweisen muss, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden.
Durch eine Fristsetzung werden Gegner und Gericht außerdem in Zukunft vor einem überraschenden neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Das hat häufig zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll künftig schneller ablaufen. Angestrebt ist eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren. Bisher muss im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, was sehr zeitaufwendig ist. Nach der Reform soll das nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein.
Nach dem geltenden Verfahrensrecht eröffnet die Berufung in Patentnichtigkeitsverfahren eine vollständige neue Instanz; das heißt der gesamte Stoff der ersten Instanz muss erneut verhandelt werden. Künftig wird sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen. Dieses Verfahren hat sich in der Zivilprozessordnung bereits bewährt. Patentinhaber, Konkurrenten und Öffentlichkeit erhalten damit schneller Klarheit, ob die patentierte Erfindung geschützt ist oder nicht.
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80% aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Zielsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. Diese Formalien haben in der betrieblichen Praxis immer wieder zu Fehlern geführt. In Zukunft soll eine so genannte „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. „In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch“, erklärte Zypries.
(BJM/ml)