In mehreren Punkten streiten derzeit Bundesregierung und Bundesrat über die Ausgestaltung des Jahressteuergesetzes 2009. Die Regierung hält unter anderem an ihrem Vorhaben fest, den Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenfahrzeuge generell auf 50% zu begrenzen. Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf gegen diesen Plan Bedenken geäußert. Seiner Ansicht nach führt eine solche Begrenzung zu einer ungerechtfertigt hohen Steuerbelastung von Unternehmern, die ein Fahrzeug zwar auch privat, überwiegend jedoch für ihr Unternehmen nutzen.
In ihrer Antwort an den Bundesrat argumentiert die Regierung, die Begrenzung des Vorsteuerabzugs solle steuerlichen Missbrauch verhindern. Da die private Nutzung von Fahrzeugen von den Finanzämtern kaum zuverlässig nachvollzogen werden könne, gebe es einen erheblichen Anreiz für die Steuerpflichtigen, die private Verwendung zu niedrig anzusetzen und dadurch zu wenig Umsatzsteuer zu zahlen.
Außerdem führe die Begrenzung zu einer Steuervereinfachung, indem sie in den meisten Fällen ein Fahrtenbuch zum Nachweis der unternehmerischen Nutzung zu führen, überflüssig mache.
Dem Vorschlag des Bundesrats, in die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen auch berufsbildende Ergänzungsschulen wie private Wirtschaftsgymnasien, private Berufsfachschulen, Handelsschulen und Sprachschulen einzubeziehen, stimmte die Regierung grundsätzlich zu. Nach der Regierungsvorlage wären diese gegenüber allgemeinbildenden Privatschulen steuerlich benachteiligt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die Regierung unterstreicht, dass berufsbildende Schulen wie Berufsgymnasien, Fachgymnasien und Fachoberschulen vom Regierungsentwurf erfasst seien, wenn sie zu einem allgemeinbildenden Schulabschluss führen. Geprüft werden müsse noch, wie die künftige Regelung im Einzelnen ausgestaltet werden soll.
Abgelehnt hat die Regierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen Sondersteuersatzes anstelle der bisherigen zweistufigen Besteuerung von Gewinnen und verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ein solcher Sondersteuersatz sei im Rahmen des Jahressteuergesetzes nicht möglich, so die Regierung, da er die Besteuerung der genannten Betriebe grundsätzlich umstellen und zu unterschiedlichen Belastungswirkungen bei den Betroffen führen würde.
Eine Reihe weiterer Vorschläge und Einwände zum Regierungsentwurf wird von der Bundesregierung derzeit noch geprüft.
(Deutscher Bundestag/ml)