In einer Sitzung am Mittwochmorgen, die der Finanzausschuss zur Erbschaftsteuerreform einberufen hatte, machte die CDU/CSU-Fraktion weiteren Beratungsbedarf geltend, so dass eine abschließende Beratung der Erbschaftsteuerreform im Bundestag erst Ende November möglich erscheint. Bisher war man in Berlin davon ausgegangen, dass der Reformentwurf am 12. November in den Finanzausschuss und unmittelbar danach in den Bundestag eingebracht werden könne.
Die Unionsfraktion wies in der Sitzung vom Mittwoch darauf hin, dass eine Einigung mit der SPD heute, am Donnerstag möglich erscheine. Dann könne es schon am Freitag eine Vorlage mit schätzungsweise 50 Änderungen geben. In der Unionsfraktion gebe es aber Beratungsbedarf, so dass noch ein zweiter Durchgang notwendig werden könnte. Von Seiten der SPD-Fraktion hieß es, man könne die Erbschaftsteuerreform nach einer Einigung an diesem Donnerstag am Dienstag nächster Woche in der Fraktion und am Mittwoch im Ausschuss beraten.
Die FDP-Fraktion erklärte, man werde darauf achten, ob die Koalition noch substanzielle Änderungen vornehme. Das könne eine weitere Anhörung erforderlich machen. Die Grünen bezeichneten das Verhalten der Koalition als unerträglich.
(Deutscher Bundestag/ml)