Die Industrie müsse die Einführung des Rechtsmittels Sammelklage verhindern, mahnt Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Er befürchtet Fehlentwicklungen wie in den USA, wenn die EU-Kommission der Sammelklage in Europa den Weg ebnet, wie das EU-Grünbuch „Kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucher“ fordert (wir berichteten darüber). Wansleben warnt die Wirtschaft: „Sammelklagen haben erhebliches Missbrauchs- und Erpressungspotenzial und sind in den USA Teil der dort berüchtigten Klageindustrie.Wansleben weiter: „Wir können froh sein, dass wir solche Verhältnisse in Europa nicht haben. Die Überlegungen zur Einführung von Sammelklagen müssen deshalb dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Wir sehen keinerlei Bedarf für zusätzliche Formen der kollektiven Rechtsdurchsetzung.“ Der Verbandsfunktionär warnt, in jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu den aus den USA bekannten Fehlentwicklungen komme.
Eine Unternehmerarbeitsgruppe des DIHK hat deshalb in einem Zehn-Punkte-Papier aufgezeigt, wie die Gefahren und Risiken von Sammelklagen verhindert werden können. Hierzu gehöre unter anderem die Forderung, dass auch Sammelkläger das Prozesskostenrisiko tragen und zusätzliche Klageanreize ausgeschlossen werden müssen.
Ebenso müsse sichergestellt werden, dass der erstrittene Betrag auch tatsächlich bei den Geschädigten ankommt und nicht etwa in den Kassen von Anwälten oder Verbänden landet, die die Ansprüche im Namen der Verbraucher geltend machen.
Das Zehn-Punkte-Papier des DIHK zur Sammelklage steht als Download zur Verfügung. (DIHK/ml)