Am 1. Januar 2009 endet die Betriebserlaubnis für alle Schnurlostelefone nach den alten analogen Standards CT1+ und CT2. Geräte dieser Bauart wurden vor allem in den 1990er-Jahren verkauft. Das Verbot betrifft nicht Funktelefone nach dem neueren digitalen DECT-Standard! Vor allem in kleinen Betrieben sind jedoch noch relativ viele der analogen Telefone im Einsatz – bevorzugt dort, wo es „das alte noch tut“, also in Werkstätten, Werk- und Lagerhallen. Ein Verstoß gegen das Verbot kann aber teuer zu stehen kommen, warnt der Branchenverband BITKOM.
Der Ablauf der Betriebserlaubnis derartiger Telefone zum 31. Dezember 2008 ist bereits seit Jahren bekannt. Die analog genutzten Frequenzen der zweiten Funktelefongenerationen werden ab nächstem Jahr anderweitig genutzt. Telefone der ersten Generation nach dem Standard CT1 sind bereits seit Jahren verboten.
Die alten analogen Funktelefone können nach dem Ende der Zulassung erhebliche Störungen der neuen Funkdienste im betreffenden Frequenzbereich verursachen. Wer nach dem 31. Dezember 2008 derartige Telefone benutzt, kann deshalb zu einem saftigen Bußgeld verdonnert werden und die Kosten der Ermittlung sowie eventuelle Entschädigungszahlungen für Funkstörungen aufgebrummt bekommen. Genau hierin liegt auch das hauptsächliche Kostenrisiko. Schadenssummen können mit den Ermittlungskosten zusammen schnell fünfstellig ausfallen.
Da die meisten dieser analogen Funktelefone schon sehr lange in Gebrauch sind, sind entsprechende Kennzeichnungen auf den Geräten häufig nicht mehr lesbar. Auch die Gebrauchsanweisungen mit den technischen Daten dürften in den meisten Fällen nach so langer Zeit nicht mehr auffindbar sein. Wie also erkennt man Telefone nach dem nicht mehr zulässigen CT1+- und CT2-Standard?
Ein sehr praxisgerechter Tipp kommt vom Branchenverband BITKOM: Beginnen Sie mit dem fraglichen Telefon ein Gespräch und entfernen Sie sich dabei von der Basisstation. Arbeitet das Telefon nach der alten analogen Funktechnik, beginnt es mit wachsendem Abstand zur Basisstation immer lauter zu rauschen, während gleichzeitig der Gesprächston immer leiser wird, bis irgendwann nur noch das Rauschen zu hören ist. Geräte nach der neuen und auch in Zukunft zulässigen DECT-Technik arbeiten digital. Entsprechend bleibt die Tonqualität des Gesprächs bis zur Reichweitengrenze nahezu unverändert klar, um dann eventuell einige Male auszusetzen oder „blechern“ zu klingen und schließlich abrupt abzubrechen.
Der Branchenverband BITKOM weist auch darauf hin, dass derzeit einige unseriöse Händler die analogen Telefone mit dem Hinweis auf eine angeblich geringere Gesundheitsgefahr immer noch vertreiben. Tatsache ist aber: Es gibt derzeit keine nach dem 1. Januar 2009 für den öffentlichen und zivilen Gebrauch zugelassene analoge Funktechnik für mobile und schnurlose Telefone! (ml)