Verbraucher sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft besser gegen unerlaubte Telefonwerbung und ihre Folgen schützen können. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf möchte besonders in den Bereichen Zeitungs-, Zeitschriften- und Illustriertenabos sowie Wett-, Lotterie- und Telekommunikationsdienstleistungen Abhilfe schaffen (wir berichteten bereits darüber). Streit gibt es nun aber zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat über die Bußgeldhöhe bei unerlaubter Telefonwerbung.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf bereits gegen Mitte September beraten und moniert unter anderem die vorgesehene Bußgeldhöhe von bis zu 50.000 Euro, die bei einem Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung drohe. Es sei zweifelhaft, ob der erwünschte Abschreckungseffekt bei dieser Summe erreicht würde. Daher scheine es angebracht, ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro anzudrohen.
Die Regierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrats bislang aber ab, da ein höherer Bußgeldrahmen im Vergleich zu anderen Tatbeständen des Strafrechts unverhältnismäßig sei. Im Übrigen solle es weiterhin möglich bleiben, neben einer Geldbuße ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Telefonwerbeverbots von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. Eine Einigung steht noch aus. (Deutscher Bundestag/ml)