Der Rechtsausschuss des Bundestages stimmte am Mittwochnachmittag einem Gesetzentwurf zu, der eine Entschädigung der Telekommunikationsfirmen für die Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Während die SPD-Fraktion von einem „Einstieg in eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des personellen und finanziellen Aufwandes“ sprach, betonte die Unionsfraktion, mit den vorgesehenen Entschädigungspauschalen seien noch keine Investitionskosten für den Aufbau der Infrastruktur abgegolten. Über deren Erstattung werde erst nächstes Jahr entschieden.
Auslöser der politischen Debatte über eine solche Entschädigung ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das bereits seit Anfang 2008 in Kraft ist. Es verpflichtet Telekommunikationsfirmen, bestimmte Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang zu speichern. Branchenvertreter gehen davon aus, dass die Investitionen für die entsprechende Infrastruktur 50 bis 75 Mio. Euro betragen werden. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen jedoch erst ab Anfang 2009 verhängt werden.
Während die Mitglieder der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Rechtsausschuss für den Gesetzentwurf zur Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen stimmten, enthielt sich die FDP-Fraktion ihrer Stimmen. Die FDP begrüßte zwar prinzipiell die Einführung einer Entschädigungspauschale, sie hatte sich jedoch darüber hinaus in einem eigenen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, das Bußgeld-Moratorium für Firmen, die keine Daten speichern, um ein weiteres Jahr bis Anfang 2010 zu verlängern.
Die Ausschussmitglieder der Linksfraktion und des Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig. (Deutscher Bundestag/ml)