Die Bundesregierung will mehr Berufstätige in den Genuss des Meister-BAföG (offiziell „Aufstiegsfortbildungsförderung“) kommen lassen. Das geht aus dem Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ (AFBG) hervor (wir berichteten bereits darüber), über den der Bundestag am späten Donnerstagabend beraten wird. Danach sollen Fortbildungswillige zwar nach wie vor nur bei einer, aber nicht mehr – wie bislang – nur bei der ersten Aufstiegsfortbildung gefördert werden.
Wer bisher eine Aufstiegsfortbildung aus eigener Tasche finanzierte, verlor damit automatisch den Anspruch auf die Förderung einer solchen Maßnahme durch den Staat. Das sei gegenüber jenen, die die Förderung bereits bei ihrer ersten Fortbildung in Anspruch nehmen, ungerecht, so die Bundesregierung. Fortbildungswillige sollen deshalb in Zukunft die einmalige Förderung z.B. auch für eine zweite Fortbildungsmaßnahme nutzen können.
Rentieren soll sich auch der Erfolg einer Fortbildung: Wird am Ende einer geförderten Fortbildungsmaßnahme die Prüfung bestanden, will der Staat in Zukunft – zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5% zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs – auf das Restdarlehen einen Erlass von 25% gewähren.
Der Entwurf beinhaltet darüber hinaus noch weitere Verbesserungen. Unter anderem soll der förderberechtigte Personenkreis auf Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher erweitert werden. Auch ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben, sollen zukünftig in den Genuss der Förderung kommen können. Ebenfalls verbessern will die Bundesregierung die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen und die Förderhöhe für Berufstätige mit Kindern.
(Deutscher Bundestag/ml)