Seit Freitag ist ein neues europäisches Mahnverfahren in Kraft und ab dem 1.1.2009 steht deutschen Bürgern ein neues europäische Verfahren für geringfügige Forderungen offen (wir berichteten bereits darüber). „Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag.
Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung vor allem Privatgläubiger und kleine Unternehmen von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das soll sich durch die europäischen Verfahren nun ändern. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen.
Formulare für diese Verfahren sind jeweils ab Inkrafttreten der Verfahren im Internet abrufbar:
(BMJ/ml)