Am Mittwoch stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen CDU und SPD dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zu. Sowohl die FDP-Fraktion als auch die Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, die die Grünen enthielten sich der Stimme. Beide Regierungsfraktionen sind der Ansicht, man habe mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen in das neue Vergaberecht einen guten Kompromiss gefunden, der die Position des Mittelstands bei Auftragsvergaben stärken werde.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die „insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben“. Vertreter der Regierungskoalition betonten, die ursprünglich geplante Fristverkürzung bei Beschwerden sei aus dem Entwurf gestrichen worden. Mit einer veränderten Mittelstandsklausel werde außerdem sichergestellt, dass bei gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft (Public Private Partnership, PPP) Aufträge auch an mittelständische Unternehmen gehen müssen. Das Vergaberecht werde insgesamt transparenter und mittelstandsfreundlicher.
Die FDP kritisierte, dass die Änderungsanträge erst am Vorabend vor der Sitzung eingetroffen seien. Sie beanstandete weiter, das Gesetz schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit. Auch bleibe bei Aufträgen der Bahn der Mittelstand grundsätzlich außen vor. Dem könne die FDP-Fraktion nicht zustimmen.
Die Linksfraktion erklärte, die Verbindlichkeit ökologischer und sozialer Kriterien, zum Beispiel Tariftreue, sei nicht stark genug. Die Koalition habe dem Drängen der Industrie nachgegeben. Auch Bündnis 90/Die Grünen erklärten, bei ökologischen und sozialen Kriterien hätte gerade der Bund die Maßstäbe höher legen können.
Alles andere als begrüßenswert empfindet auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie das neue Vergaberecht. Seine Sicht der anstehenden Gesetzesänderung finden Sie hier.
(Deutscher Bundestag/ml)