Gestern, am 1. Dezember 2008 endete die Vorregistrierungsphase im neuen europaweit geltenden Chemikalienrecht, der so genannten REACH-Verordnung. Zeitgleich begann die Registrierungsphase, deren erste Frist am 1. Dezember 2010 ausläuft. Unter der europäischen REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind seit dem 1. Juli dieses Jahres nahezu alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder importiert werden, ab Mengen von einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig.
Bei der Registrierung müssen Daten über die Gefahren des jeweiligen Stoffs eingereicht werden, bevor dieser auf den Markt gebracht werden darf. Für die Hersteller und Importeure von bestimmten, schon lange auf dem Markt verfügbaren Stoffen bestand bis gestern die Möglichkeit einer Vorregistrierung – wir berichteten zuletzt Mitte November darüber.
Inzwischen sind über 2 Millionen Vorregistrierungen aus der gesamten EU bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen; deutlich mehr als die ursprünglich erwarteten 150.000. Über 6000 deutsche Firmen haben bisher diese Möglichkeit genutzt.
Wichtig: Firmen, die die Vorregistrierungspflicht nicht einhalten haben, können die entsprechenden Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass der jeweilige Stoff vor einer weiteren Herstellung, beziehungsweise Einfuhr bei der ECHA sofort registriert werden muss. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.
Doch auch jene Firmen, die ihre Stoffe vorregistriert haben, sollten jetzt beginnen, die Registrierungsdossiers für ihre Stoffe zusammenzustellen. Für sie läuft die erste Registrierungsfrist bis zum 1. Dezember 2010. Ein Austausch der Daten wird in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) erfolgen, die sich bereits während der Vorregistrierungsphase gebildet haben. Dieser Austausch ist zwingend, um Wirbeltierversuche zu vermeiden. Schließlich dürfen laut Artikel 26 der REACH Verordnung Studien mit Wirbeltierversuchen für einen gleichen Stoff nicht wiederholt werden. Weiterhin verringern sich die Gebühren bei der ECHA, wenn Stoffdaten gemeinsam eingereicht werden.
Die nationale Auskunftsstelle „REACH Helpdesk“ der Bundesbehörden bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), unterstützt und berät die betroffenen Unternehmen bei der Erfüllung Ihrer Registrierungspflichten. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Links in unserer Meldung von Mitte November hin.
(idw/ml)