Es wird langsam ernst mit der gesetzlichen Regelung für Absprachen – sogenannte Deals – im Strafprozess. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für Absprachen im Strafprozess schaffen soll. Kernstück des Entwurfs eines „Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren“ ist eine Änderung der Strafprozessordnung.
Das sind die zentralen Punkte der künftigen Regelung von Absprachen zwischen dem Gericht und dem Angeklagten:
- Gegenstand einer Absprache darf nur das Strafmaß sein.
- Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
- Eine Absprache darf nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein.
- Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
- Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen.
- Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen.
- Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden.
- Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar.
Der Entwurf unterscheidet sich damit gravierend von ähnlichen Bestimmungen des entsprechenden US-Rechts. Die Verpflichtung, Absprachen öffentlich zu treffen oder nachträglich öffentlich zu machen, dient einerseits dem Vertrauen der Bürger in die Justiz, dürfte aber andererseits gerade in Wirtschaftsverfahren manche sinnvollen Absprachen aus Datenschutzgründen erschweren, wenn nicht verhindern.
Der Bundestag berät am morgigen Donnerstag den Entwurf in erster Lesung im Plenum des Bundestags.
(Deutscher Bundestag/ml)