Die Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sei nur die Fortsetzung der ohnehin seit Jahren üblichen Verteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sei nicht dem seit dem 1. Januar existierenden Gesundheitsfonds anzulasten, behauptet das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Seit dem 1. Januar des neuen Jahres liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich bei 15,5% des Bruttolohns – und damit um 0,6 Prozentpunkte über dem Durchschnitt des vergangenen Jahres. Da liegt die Vermutung nahe, beides gehöre zusammen. Die Experten des IW in Köln sind anderer Meinung. Sie behaupten, der Beitragssatzanstieg sei dem Einheitstopf nicht anzulasten, sondern die Fortschreibung der seit vielen Jahren üblichen Kostensteigerungen. So seien in diesem Jahr die größten Kostentreiber die niedergelassenen Ärzte, deren Honorare um 2,5 Milliarden Euro steigen sollen, und die Kliniken, die eine Finanzspritze von mehr als 3 Milliarden Euro erhalten werden.
Ein weiterer Grund für die Kostenexplosion im Gesundheitswesen sei der fehlende Preiswettbewerb, kritisieren die Kölner Experten außerdem. Kein Arzt und kein Krankenhaus müsse fürchten, wegen zu teurer Leistungen Kunden zu verlieren.
Allerdings habe die Einführung des Gesundheitsfonds dennoch eine Schattenseite: Zwar bewirke der Gesundheitsfonds weder einen Anstieg noch eine Dämpfung der Kosten. Problematisch sei jedoch, dass er jene Versicherten belohne, die bisher phlegmatisch in Kassen mit hohen Beitragssätzen verharrten.
Zuletzt unterschieden sich die Kassenbeiträge – im Falle hoher Einkommen – um bis zu 4 Prozentpunkte oder 1800 Euro pro Jahr. Zwar können Krankenkassen auch künftig mit ihren Preisen vom Einheitssatz abweichen, indem sie Beiträge zurückerstatten oder Zusatzbeiträge verlangen. Beide Instrumente seien jedoch stark beschränkt – die Rückerstattung etwa auf 20% des Jahresbeitrags und höchstens 600 Euro. Der ohnehin begrenzte Wettbewerbsdruck auf die Kassen werde daher weiter abnehmen.
(IW/ml)