Die vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale betroffenen Steuerpflichtigen sollen unverzüglich geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten, versicherte die Bundesregierung am Montag in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema. Eine entsprechende Anordnung des Bundesfinanzministeriums sei bereits am 15. Dezember 2008 ergangen. Die Arbeitgeber könnten die Lohnsteuerpauschalierung außerdem rückwirkend von 2007 an vornehmen, auch wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits erteilt worden sei, versicherte die Regierung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitsstätte verworfen. Fahrten können deshalb rückwirkend von 2007 an wieder ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Die Bundesregierung versprach in ihrer Antwort auch, dass es keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende Neuregelung der Pendlerpauschale geben werde, obwohl diese Möglichkeit vom Verfassungsgericht ausdrücklich offen gelassen worden sei.
Mehreinnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts seien derzeit nicht geplant. Über Konsequenzen für den Haushalt 2009 werde im Frühjahr oder Frühsommer entschieden. Die Steuermindereinnahmen durch das Urteil werden in diesem Jahr auf 5,4 Milliarden Euro beziffert. 2010 sollen es noch 3,1 Milliarden Euro sein und in den Folgejahren jeweils etwa 2,5 Milliarden.
(Deutscher Bundestag/ml)