Überraschend offenbarte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gestern ein gespaltenes Verhältnis zur Frage eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen. Bisher nämlich verweigerte er solchen Ausnahmeregelungen innerhalb der EU seine Zustimmung generell – seit gestern wissen wir: In anderen EU-Mitgliedsstaaten sind reduzierte Sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen in Ordnung. In Deutschland aber nicht. Die Logik einer solchen Haltung erschließt sich nur schwer. Steinbrücks Weigerung, in Deutschland derartige Dienstleistungen steuerlich zu entlasten, schwächt zudem die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands.
Entsprechende konjunkturfördernde Pläne der EU-Kommission für reduzierte Mehrwertsteuersätze waren bis gestern von Deutschland, Österreich und Dänemark hartnäckig blockiert worden. Beim EU-Gipfel im Dezember allerdings hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits signalisiert, dass Deutschland zur Stärkung der Konjunktur in Einzelfällen mit derartigen Steuersätzen in Europa leben könnte.
Beim gestrigen Brüsseler Treffen der EU-Finanzminister ließ Steinbrück nun seine Amtskollegen wissen, Deutschland sei bereit, in einigen Bereichen reduzierte Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen zu akzeptieren. Deutschland selbst werde aber diese Möglichkeit nicht nutzen, denn damit wären Steuerausfälle in Milliardenhöhe verbunden, die seiner Meinung nach weder den Konsum beleben noch Arbeitsplätze sichern oder gar schaffen würden.
Eine der treibenden Kräfte für solche Sonderregelungen ist Frankreich. Bereits während des Wahlkampfs hatte Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy der französischen Gastronomie niedrigere Steuersätze versprochen.
Für seine Zustimmung stellt Steinbrück den EU-Kollegen allerdings harte Bedingungen: Reduzierte Mehrwertsteuersätze dürfen nur in ganz wenigen Bereichen zugelassen werden und die Kommission müsse die entsprechenden Regelungen um Regeln für Energiesparprodukte ergänzen. Das habe außerdem bis spätestens zum EU-Gipfel im März zu erfolgen. Zu guter Letzt sei die Entscheidung über die konkrete Einführung ausschließlich in die Hände der Finanzminister zu legen. (ml)