Sage und schreibe 10.407 Informationspflichten belasten deutsche Unternehmen! Die kostenträchtigste Informationspflicht für die Wirtschaft ist die Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz. Allein diese kostet die Wirtschaft jährlich 6,2 Milliarden Euro. So steht es im Bericht 2008 der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus. Hinzu kommen noch weitere Bürokratiekosten von über 40 Milliarden Euro. Knapp 53% der gesamten Bürokratiekosten gehen übrigens auf EU-Beschlüsse in Brüssel zurück.
Besonders kostenträchtige Informationspflichten sind neben der Aufbewahrungspflicht laut Bericht die Abgabe der Umsatzsteuererklärung (3,65 Milliarden Euro), die Pflicht zur Jahres- und Konzernabschlusserstellung nach dem Handelsgesetzbuch (3,54 Milliarden Euro) und die Pflicht zur Gewerbesteuererklärung (1,6 Milliarden Euro).
Insgesamt nennt der Bericht der Regierung Bürokratiekosten von rund 47,6 Milliarden Euro pro Jahr, die die Wirtschaft zu tragen hat. Davon seien aber nur 22,5 Milliarden Euro vom nationalen Gesetzgeber verabschiedet worden, 25,1 Milliarden Euro verursachen Vorschriften und Gesetze der Europäischen Union.
Insgesamt 10.407 Informationspflichten lassen deutsche Unternehmen immer mehr verzweifeln. Die Bundesregierung versichert in dem Bericht zwar, sie werde die unnötigen Bürokratiekosten identifizieren und beseitigen. Als Ziel wird dabei bis Ende 2011 eine Reduktion von 25% der gegenwärtigen Bürokratiebelastung angestrebt. Noch mögen viele Unternehmer am Erfolg und am realen Umsetzungswillen aber zweifeln, wenn sie die bisherigen Fortschritte sehen.
Die Bundesregierung versucht den Unmut der Wirtschaft mit dem Hinweis abzuwiegeln, dass sogenannte „Sowieso“-Kosten von den gesetzlich verursachten Bürokratiekosten abgezogen werden müssten. Darunter seien alle Aktivitäten eines Unternehmens zu verstehen, die es auch ohne Bestehen einer entsprechenden Informationspflicht aus Eigeninteresse („sowieso“) ausführen würde, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder zur Qualitätssicherung. Eine Vereinfachung der zugrunde liegenden Informationspflicht wirke sich in diesen Fällen nicht auf die Bürokratiebelastung aus. So seien nur 3,7 Milliarden Euro von den insgesamt ausgewiesenen 35,6 Milliarden Euro für die laufende Buchführung aufgrund gesetzlicher Informationspflichten aufgewendet worden.
(Deutscher Bundestag/ml)