Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) verabschiedet. Bund und Länder hatten bereits beim Bildungsgipfel in Dresden vereinbart, mehr Geld in Bildung und Qualifizierung zu investieren und Weiterbildung zu unterstützen (wir berichteten darüber).
Gerade vor dem Hintergrund der Konjunkturlage und des demografiebedingten Fachkräftemangels müsse man Fortbildung attraktiver machen, so Bundesbildungsministerin Annette Schavan in ihrer Rede vor dem Plenum. Mit der AFBG-Novelle werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert. Davon trägt der Bund nach Angaben der Ministerin rund 212 Millionen Euro. Die Länder übernehmen rund 60 Millionen Euro der Kosten.
Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor: So wird künftig nicht mehr nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25%.
Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50% bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs– und Arbeitsplätzen werden fortan ebenfalls stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33% gewährt wird.
Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen und der Altenpflege werden künftig auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig sein, um dem wachsenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich Rechnung zu tragen. Auch Aufstiegsfortbildungen für Erzieher werden nach dem AFBG gefördert, damit vor allem die frühkindliche Erziehung verbessert werden kann.
Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland werden ebenfalls verbessert. Vor allem müssen sie nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein.
(BMBF/ml)