Die Bundesregierung will mit der Einführung eines Datenschutzsiegels Unternehmen zur Verbesserung des Datenschutzes animieren. Nach einem Gesetzentwurf der Regierung sollen sich Unternehmen freiwillig einem „unbürokratischen Datenschutzaudit“ unterziehen. Unterwirft sich ein Unternehmen dem Verfahren, darf es das Datenschutzauditsiegel verwenden und damit werben.
Zugleich sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll.
Daten von Kunden, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben worden sind, sollen aber auch in Zukunft für Werbung des betreffenden Unternehmens verwendet werden dürfen. Ein „Koppelungsverbot“ für marktbeherrschende Unternehmen soll jedoch verhindern, dass ein Vertragsabschluss von der Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke abhängig gemacht wird.
Das Gesetz sieht außerdem erweiterte Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor.
Der Bundesrat äußerte allerdings an zahlreichen Details Kritik. So besteht er darauf, dass das geplante Koppelungsverbot für alle Unternehmen gilt. Auf Skepsis stießen auch Ausnahmeregeln für Markt- und Meinungsforschungsinstitute, die eine „wichtige gesellschaftliche Aufgabe“ wahrnähmen. Das geplante Datenschutzaudit sei zudem „bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent“. Nicht einzusehen sei auch, dass Unternehmen das geplante Datenschutzsiegel laut Entwurf bereits vor einer ersten Überprüfung verwenden dürften, kritisierte der Bundesrat.
Die Bundesregierung will demnächst zu den Kritikpunkten der Länderkammer Stellung beziehen.
(Deutscher Bundestag/ml)