Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen genießen Steuervorteile und oft auch öffentliche Förderungen. Entsprechend knapper als gewerbliche Unternehmen könnten sie bei öffentlichen Ausschreibungen kalkulieren. Um diese Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, sind gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.
Die Regelung ist in der neuen, noch nicht endgültig in Kraft gesetzten Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthaltenen.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auch darauf hin, dass gemeinnützige Unternehmen bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden müssen, sobald sich ein gewerbliches Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt. Öffentliche Auftraggeber könnten aber bei beschränkten Ausschreibungen oder bei der freihändigen Vergabe weiterhin gemeinnützige Unternehmen zur Angebotsaufgabe auffordern beziehungsweise beauftragen.
Die Anfrage der Grünen und die Antwort der Bundesregierung stehen beide im Wortlaut als Download zur Verfügung.
(Deutscher Bundestag/ml)