Die EU-Kommission plant für europäische Kleinstunternehmen einen Befreiungsschlag: Kleinstunternehmen sollen zukünftig von der Pflicht zu Jahresabschlüssen nach den EU-Bilanzrichtlinien befreit werden. Die Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften, GmbH & Co. KG ohne persönlich haftende Gesellschafter). Die Kommission will damit kleinste Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million Euro und einer Belegschaft von weniger als 10 Mitarbeitern entlasten.
Die Ersparnis an Verwaltungskosten beliefe sich für die Kleinstunternehmen dabei auf insgesamt über sechs Milliarden Euro, so die Kommission. Das wäre pro Kleinstunternehmen eine jährliche Kosteneinsparung von bis zu 1200 Euro. Als Kleinstunternehmen betrachtet die Kommission Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei anfangs genannten Schwellenwerte nicht überschreiten.
Wird der Vorschlag angenommen, können die Mitgliedstaaten die kleinsten Gesellschaften in der EU von den Anforderungen der in der Vierten Ratsrichtlinie vorgesehenen Vorschriften ausnehmen. Verbindlich ist die Umsetzung in nationales Recht zwar nicht, es bestehen aber gute Chancen, dass Deutschland die Option nutzen wird. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Kleine Unternehmen von überflüssigen Anforderungen zu entlasten, ist mir deshalb ein persönliches Anliegen.“
Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen übrigens Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute, für die aber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Erleichterungen geschaffen werden können. (EU-Kommission/BJM/ml)