Rund 4500 deutsche Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind nach der 5. VerpackV-Novelle vom April 2008 verpflichtet, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) im neuen VE-Register im Internet zu hinterlegen, mahnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Letzter gesetzlicher Termin für die Hinterlegung ist der 1. Mai 2009. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit. Wer diese Frist verpasst, dem droht eine empfindliche Geldbuße warnt der DIHK.
Das Portal www.ihk-ve-register.de ist laut DIHK die zentrale Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungsplattform für betroffene Unternehmen. Dort stehen den Unternehmen unter anderem Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern aus den Industrie- und Handelskammern (IHKs) zur Verfügung. Ab dem 2. Mai 2009 (also nach der gesetzlichen Deadline) wird auf dem Portal außerdem die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen IHK abgeben haben, veröffentlicht.
Die 5. VerpackV-Novelle wurde am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat im Wesentlichen am 01.01.2009 in Kraft, mit zwei Ausnahmen:
- Die neue Vollständigkeitserklärung (VE) trat bereits am 5. April 2008,
- die Ausdehnung der Pfandpflichten auf bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen bei diätetischen Getränke tritt erst am 1. April 2009 in Kraft.
Der Geltungsbereich der deutschen Verpackungsverordnung (VerpackV) umfasst alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen,
- unabhängig vom Ort des Anfalls,
- und unabhängig vom Material, aus dem sie bestehen.
Betroffen sind damit alle Unternehmen, die z. B.
- Verpackungen herstellen oder importieren,
- Waren verpacken oder verpacken lassen und diese in Verkehr bringen,
- verpackte Waren importieren oder weiterverkaufen,
- Verpackungen zurücknehmen oder verwerten oder
- sich an Verpackungsrücknahmesystemen beteiligen.
(DIHK/ml)