Zahlreiche große Unternehmen haben in den letzten Monaten Kurzarbeit beantragt, um die Auswirkungen der Krise abzumildern, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Was viele nicht wissen: Nicht nur die Großen, auch jedes mittelständische Unternehmen kann Kurzarbeit beantragen, und sei es eine Tischlerei mit nur einem Angestellten. Genehmigen muss die Kurzarbeit die Agentur für Arbeit. Über die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Einführung der Kurzarbeit haben wir die Arbeitsrechtlerin Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein befragt.
Gerade für mittelständische Betriebe ist die Kurzarbeit eine besonders nützliche Form, die Krise zu überstehen. Kleine und mittlere Betriebe wollen schließlich ihre Mitarbeiter nicht nur aus sozialen Gründen möglichst behalten – ein traditionelles Merkmal des Mittelstands – sondern auch aus wirtschaftlichen. Sie müssen sonst im folgenden Aufschwung mit erheblich mehr Kosten und Zeitaufwand, als die großen Unternehmen erneut Fachkräfte rekrutieren.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit und Mittelstand finden Sie im Beitrag „Kurzarbeit“ hier im MittelstandsWiki.
(ml)