Die Gebühren des EU-Markenamts werden deutlich reduziert. Auch das Registrierungsverfahren soll nach dem Willen der EU-Kommission einfacher werden. Beides kommt vor allem mittelständischen Unternehmen zugute, sich einen europäischen Patent- und Markenschutz bisher nicht leisten konnten. Statt wie bisher 1750 Euro für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1050 EUR an. Bei Internetanmeldungen sinkt der Betrag sogar auf 900 Euro.
Die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt zukünftig ganz. Die Unternehmen brauchen somit nur noch die Anmeldegebühr zu entrichten. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich. Die neue Regelung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.(EU-Kommission/ml)