Der Run auf die Umweltprämie (wir berichteten darüber) ist enorm und manche Kleinwagenserie derart gefragt, dass nach dem Kauf wieder längere Lieferzeiten entstehen. Nach bisheriger Regelung konnte der Prämienantrag aber erst mit der Zulassung gestellt werden. Viele Käufer befürchteten deshalb, mit ihrem Antrag zu spät zu kommen. Das ist nun vorbei. Ab 30. März 2009 gilt ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie. Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich dann bereits per Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren lassen.
Ausgezahlt wird die Prämie – wie bisher schon – wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen allerdings erst zum 30. März in Kraft treten.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.
Die Richtlinien können hier im Wortlaut nachgelesen werden.
(BMWi/ml)
Weitere Meldungen zum Thema Umweltprämie
- Umweltprämien-Antrag nach neuem Verfahren
- Aufstockung der Umweltprämie jetzt bestätigt
- Abwrackprämie wird nun doch aufgestockt
- 53 Prozent des Umweltprämienpools sind ausgeschöpft
- Zwei Drittel der Umweltprämien so gut wie vergeben
- Höchstes Pkw-Zulassungsniveau seit zehn Jahren
- Voraussetzungen für Umweltprämie geändert
- Neuwagenverkauf steigt, Klassenziel erreicht
- Sieben Voraussetzungen für die Kfz-Abwrackprämie