Um die Beförderung gefährlicher Güter neu zu regeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vorgelegt. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes seien Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und im Prüf- und Zulassungswesen eingetreten, die eine Fortentwicklung des Gesetzes in mehreren Bereichen erfordere, heißt es zur Begründung.
So gebe es unter anderem Änderungen im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen für die Beförderung gefährlicher Güter.
Der genaue Wortlaut der vorgesehenen Änderungen kann dem online verfügbaren Entwurf entnommen werden.
(Deutscher Bundestag/ml)