Die Bundesregierung will Speditionen und Importeuren das Geschäft erleichtern. Entsprechend einer von der Regierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung soll in Zukunft auf die Vorlage von papierenen Zolldokumenten in einigen Bereichen verzichtet werden. Werde ein Antrag auf Einfuhrabfertigung elektronisch abgegeben, erfolge die Einfuhrabfertigung auch elektronisch, bestimmt die Verordnung.
Entfallen soll die papiergestützte Einfuhrkontrollmeldung in der überwiegenden Zahl der Fälle für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Mineralöl und Erdgas. Allerdings müssen die Dokumente nach wie vor im Unternehmen des Importeurs vorhanden sein.
(Deutscher Bundestag/ml)