Anhebung der Zinsschrankenfreigrenze sinnvoll

Die Wirtschaft befürchtet, dass die Zinsschranke (s. u.) für betroffene Unternehmen in der gegenwärtig angespannten Situation eine zusätzliche Belastung darstellt und – obwohl Teil der Unternehmenssteuerreform – die mit der Reform beabsichtigte Entlastung teilweise zunichte macht. Eine Anhebung der Freigrenze würde dem Staat nur einen geringen Steuerverlust bescheren, aber eine große Zahl vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Das ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW).Die Zinsschranke bringt dem Fiskus Steuermehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro. 97 % davon gehen laut DIW Berlin auf Großunternehmen mit einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro zurück. Da auch von der Zahl der Unternehmen überwiegend Großunternehmen von der Zinsschranke betroffen sind, würde eine Anhebung der Freigrenze auf einen Nettozinsaufwand von drei Millionen Euro für den Krisenzeitraum 2008 bis 2010 das Steueraufkommen nur um 7 % reduzieren. Sie würde jedoch im Gegenzug die Zahl der belasteten Unternehmen um gut die Hälfte senken und kleine und mittlere Unternehmen weitgehend von der Zinsschranke befreien.

Das DIW Berlin errechnete auf Grundlage von veröffentlichten handelsrechtlichen Jahresabschlüssen des Jahres 2006, dass 1100 Unternehmen von der Zinsschranke betroffen sein könnten. Davon werden 600 Unternehmen tatsächlich steuerlich belastet. Für die übrigen Unternehmen hat die Zinsschranke keinen unmittelbaren Effekt, da sie laufend zu hohe steuerliche Verluste aufweisen.

Tiefergehende Informationen bietet ein ausführlicher Beitrag in der aktuellen Ausgabe 17/2009 des DIW-Wochenberichts. Der Wochenbericht steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(DIW/ml)

Die Zinsschranke ist ein Bestandteil der Unternehmensteuerreform 2008, deren wirtschaftliche und fiskalische Auswirkungen bislang noch weitgehend unklar sind. Sie begrenzt den steuerlichen Abzug von Zinskosten von der steuerlichen Bemessungsgrundlage auf 30 % des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda). Damit soll verhindert werden, dass international agierende Unternehmen ihre Geschäfte über Kredite finanzieren und die Zinskosten in Deutschland von der Steuer absetzen, die Gewinne jedoch ins Ausland verlagern.