Heute tritt das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft (wir berichteten bereits über das Verfahren). Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten nicht mehr mit Papierformularen melden, sondern elektronisch und verschlüsselt über das Internet an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden.
Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen. Da die Daten ohne erneute Erfassung per Hand direkt weiter verarbeitet werden können, werde die Bearbeitung wesentlich schneller und fehlerfreier vonstattengehen. Das hoffen zumindest die Regierung und die betroffenen Behörden, denn das ELENA-Verfahren ist eine der zentralen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten senken will.
(BMWi/ml)