In den Medien und an Stammtischen kocht schnell Empörung hoch, wenn prominente Arbeitgeber wie Schlecker ihre Mitarbeiter nach Krankheiten fragen. Das sei generell verboten, glauben viele Deutsche und werden von Gewerkschaften und Datenschützern darin bestärkt. Stimmt nicht, sagen Arbeitsrechtler. Es gibt sogar Situationen, da muss der Arbeitgeber fragen. Welche Fragen sind nun erlaubt, welche nicht und wann muss sogar nachgefragt werden? Dr. Jobst-Hubertus Bauer ist Anwalt einer großen Kanzlei in Stuttgart. Er erläutert, welche Informationsrechte der Arbeitgeber wirklich hat. (ml)Weitere themennahe Beiträge im MittelstandsWiki: