Die meisten Online-Shops gehören vom Unternehmensvolumen her zu den kleinen Unternehmen und geraten schon durch kleine Rechtsstreitigkeiten in finanzielle Probleme. Schon manches Einmann- oder Einefrau-Unternehmen geriet in der Vergangenheit wegen einer einzigen Abmahnung in Existenznot. Das schert große Konkurrenten oder Abmahnanwälte aber nicht im Geringsten. Sie nützten gerne jeden noch so kleinen Fehler aus, um mit der juristischen Keule zuzuschlagen. Besonders häufig werden angreifbare Fehler von den Miniunternehmen bei der Widerrufsbelehrung gemacht.Der Branchenverband BITKOM rät deshalb den Onlineshop-Betreibern, bei der Widerrufsbelehrung, aber auch bei einigen anderen juristisch wichtigen Texten, auf vorformulierte Mustertexte zurückzugreifen. So bietet z.B. das Bundesjustizministerium für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext an, mit dem sich Shop-Betreiber wirksam schützen können. Der Text ist seit dem 1. April als kostenloser Download verfügbar.
Häufige Fehlerquellen sind aber auch das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Kleingedruckte wird dem BITKOM zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen.
Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt deshalb die „Checkliste Onlinegeschäft“ des BITKOM. Auch sie steht kostenlos per Download zur Verfügung. (BITKOM/ml)