Nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im März insgesamt 24.000 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt, gegenüber dem Vormonat bedeutet das ein Plus von 7200. Die in den Anzeigen genannte Zahl der potentiellen Kurzarbeiter ist gegenüber Februar um 28.500 auf 670.400 gesunken, aber gegenüber dem Vorjahresmonat um 658.200 gestiegen. Zu einem Großteil stammen die Anzeigen laut BA zur Kurzarbeit aus dem Maschinenbau und von Automobil- und Zulieferbetrieben. In der Grafik (links) und in der Statistik nicht enthalten sind die Zahlen der Saison- und Transferkurzarbeit.
Die Zahlung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Die meisten der auf diese Weise gemeldeten Arbeitsplätze werden erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit reale Kurzarbeitsstellen.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings immer erst nach einer beträchtlichen Verzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsausfall der Kurzarbeiter, lässt sich dann die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln. (BA/ml)