Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen, der den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren an europäisches Recht anpasst.Danach sollen Batterien wie bisher getrennt vom Hausmüll entsorgt und bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden. Neu eingeführt wird ein zentrales Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, das beim Umweltbundesamt angesiedelt werden soll.
Die Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben, mit dem die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Batterien sichergestellt werden soll. Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, dürfen künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Vertreiber von Batterien müssen auch weiterhin Altbatterien vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen.
Das Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 % und bis 2016 insgesamt 45 % aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren“ setzt die Regierung die Batterierichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 in nationales Recht um.
Die CDU wies darauf hin, dass Deutschland die in dem Gesetz vereinbarten Sammelziele für Batterien bereits erfülle. Sie sprach sich für eine „starke kommunale Seite“ bei der Rücknahme aus, aber auch für eine „starke Partnerschaft und keine Gegnerschaft mit dem Mittelstand“. Auch die SPD bewertete den Gesetzentwurf als „grundsätzlich positiv“.
Die FDP lehnte ein Pfandsystem für Batterien, wie es in einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurde, ab und präsentierte einen eigenen Entwurf. Ein solches System ist nach Auffassung der FDP „realitätsfremd“ und führe nicht zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes.
(Deutscher Bundestag/ml)