Im Grundsatz waren sich Anfang der Woche Bundesrat und Bundesregierung bei der Diskussion über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zwar einig. Nur wenige Änderungswünsche kamen vonseiten des Bundesrats. Darunter fand sich jedoch die für kleine und mittlere Betriebe besonders wichtige Forderung, die Umsatzsteuer von Unternehmen solle nur dann abgeführt werden müssen, wenn das für eine Leistung vereinbarte Entgelt auch tatsächlich eingenommen worden ist.Die dafür geltende Umsatzsteuergrenze soll nach dem Willen der Länderkammer von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden. Dem widersprach die Regierung mit dem Argument, im Falle einer solchen Änderung würde der Staat 1,9 Milliarden Euro Steuern weniger einnehmen.
Vorgesehen sind in dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition unter anderem stärkere Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen, die in anderen Staaten oder Gebieten Geschäfte machen, wenn diese Staaten und Gebiete die Standards der OECD über den Informationsaustausch in Steuersachen nicht einhalten.
Der Entwurf sieht weiter vor, dass Steuerpflichtige bei Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten in Zukunft gegenüber den Finanzbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern müssen. Verweigert der Steuerpflichtige diese Angaben, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt werden. Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen in Zukunft mit Außenprüfungen durch die Finanzbehörden rechnen. „Einer besonderen Begründung der Prüfungsanordnung bedarf es nicht“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Bei Steuerpflichtigen, die sich nicht an die auf sechs Jahre verlängerten Aufbewahrungspflichten halten, wird „widerlegbar vermutet“, dass ihre steuerpflichtigen Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind.
In der Anhörung des Finanzausschusses am Montag erklärte der Zentrale Kreditausschuss, in dem die Spitzenverbände der deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken zusammengeschlossen sind, der Gesetzentwurf enthalte seiner Meinung nach keine Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Allein das Bestehen von Geschäftsbeziehungen zum Ausland rechtfertige keine stärkeren staatlichen Kontrollen, erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten oder die Versagung beziehungsweise Kürzung des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs.
Lars Salzmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie bezeichnet den Entwurf als in der Praxis nicht anwendbar, weil er sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, was auch von mehreren Experten kritisiert wurde. Der Entwurf sei in der jetzigen Form eine Blackbox für die deutsche Wirtschaft und führe zu einem immer weniger berechenbaren Steuerrecht.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass Außenprüfungen der Finanzbehörden in Zukunft ohne Begründung in Privatwohnungen vorgenommen werden könnten. Damit werde der Schutz der Privatsphäre nicht mehr ausreichend gewürdigt.
Der Entwurf kann erst durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss, wirksam werden.
(Deutscher Bundestag/ml)