Der Bundesrat warnt vor möglichen Kosten, die auf Unternehmen im Zuge einer von der Regierung vorgesehenen Änderung der Verbrauchsteuergesetze zukommen könnten. Die Länderkammer fordert deshalb von der Bundesregierung, sie möge in ihrem Gesetzentwurf zur Einführung des neuen IT-Verfahrens EMCS auf niedrige Folgekosten für der Unternehmen achten.Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-System für die Überwachung des Handels mit verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen den europäischen Mitgliedstaaten. Es betrifft vor allem die Versteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken.
Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung außerdem, dass bei einem Ausfall von EMCS den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, begleitende Verwaltungsdokumente auch in Papierform mitführen zu dürfen. Die Bundesregierung sicherte zu, beide Empfehlungen des Bundesrates zu berücksichtigen.
(Deutscher Bundestag/ml)