Um Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft zu vermeiden, haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag einen Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforderungen vorgelegt. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in seinem Geschäftsbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen verwendet werden.Nicht mehr erforderlich sein soll die separate Zweckbindung in einzelne konkrete Baumaßnahmen. Durch die Streichung der Verwendungspflicht für Mittel, die der Baugeldempfänger für eine Leistung erhält, soll die Gefahr für Bauunternehmen, illiquide zu werden, zusätzlich entschärft werden.
Die beiden Fraktionen CDU/CSU und SPD drängen darauf, den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, damit die gewünschten stabilisierenden Wirkungen noch im Verlauf der Krise zum Tragen kommen.
(Deutscher Bundestag/ml)