Neues GmbH-Recht kommt bei Gründern gut an

Zum 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten (wir berichteten darüber). Insbesondere das neue Modell der Unternehmergesellschaft – die mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden kann – wurde von den Gründern begeistert aufgenommen. Allein in den Handelsregistern der zehn größten deutschen Städte waren Ende April bereits mehr als 2600 Unternehmergesellschaften eingetragen. Diese Zahlen unterstreichen den Bedarf für die sogenannte Mini-GmbH.Dieser Erfolg der Unternehmergesellschaft dürfte dabei nach Meinung des Notars Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer weniger auf Kosten der klassischen GmbH gehen. Vielmehr habe sich gezeigt, dass seit Inkrafttreten der neuen Gesetze kaum noch ein deutscher Unternehmer auf die englische Limited als Rechtsform zurückgreift.

Die Limited ist laut von Hinden im deutschen Rechtsverkehr bereits seit einiger Zeit auf dem Rückzug. Es habe sich herausgestellt, dass die Limited nicht so preiswert zu handhaben ist, wie dies häufig propagiert wurde, begründet der Notar den Rückgang. Vor allem die Tatsache, dass auf die Belange einer englischen Gesellschaft auch englisches Recht Anwendung finde und der Schriftverkehr in englischer Sprache zu führen sei, hätten viele Limited-Gründer vorher nicht bedacht. Hinzu komme, dass Limiteds vom Geschäftsverkehr mehr und mehr als unseriös betrachtet wurden und es für sie auch deshalb zunehmend schwieriger wurde, am Markt zu bestehen.

Die Unternehmergesellschaft biete gegenüber der Limited den Vorteil, dass es sich um eine dem deutschen Recht unterliegende Gesellschaft handle, die ordentlich im deutschen Handelsregister eingetragen werde, so dass keine Schwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises des Bestehens und der Vertretungsregelungen aufträten. In der Praxis sei zu beobachten, dass nur ein geringer Teil der Unternehmergesellschaften tatsächlich mit dem minimalen Stammkapital von einem Euro gegründet werden. „Nach unserer Erfahrung sind sich die meisten Gründer darüber bewusst, dass eine Gesellschaft einer gewissen Kapitalausstattung bedarf, um sich erfolgreich entwickeln zu können“, so Notar von Hinden. Zwar variiere der zum Start des Unternehmens erforderliche Kapitalbetrag je nach Branche und Geschäftsmodell, in den meisten Fällen liege er aber deutlich über einem Euro.

Nach von Hindens bisheriger Erfahrung griffen die Gründer von Unternehmergesellschaften auch nicht zwangsläufig auf die Möglichkeit der Gründung per Musterprotokoll zurück. „Viele Gründer entscheiden sich für einen auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag.“

Erfreulich sei vor allem aber auch die reibungslose Umsetzung des geänderten GmbH-Rechts in der Praxis – trotz der gravierenden Änderungen und des kurzen Zeitraumes zwischen Verabschiedung des endgültigen Gesetzestextes und dem Inkrafttreten der Änderungen, von Hinden abschließend.

Zur Information über das MoMiG stehen Dokumente des Bundesjustizministeriums als kostenlose Downloads zur Verfügung:

  • Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
  • Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung des Missbrauchs (MoMiG)

(ots/ml)