Deutsche Autohändler dürften von einer Erleichterung für Reimporte von Autos aus anderen Mitgliedstaaten der EU weniger begeistert sein, viele Mittelständler anderer Branchen jedoch schon, da die Neuwagenpreise für deutsche Autos in einigen EU-Ländern deutlich niedriger sind. Die EU-Kommission sorgt nun mit einer neuen Bestimmung dafür, dass der mit dem Autokauf in einem anderen EU-Land und der anschließenden Zulassung in Deutschland verbundene Verwaltungsaufwand reduziert wird.
Entsprechend dieser Bestimmung muss von den Herstellern zukünftig beim Kauf eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung mitgeliefert werden. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde zwar bereits 1993 eingeführt. Ausgehändigt wurde sie bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte.
Die Übereinstimmungsbescheinigung gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein. Die Bescheinigung bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf.
Ab diesem Mai ist nun jeder Kfz-Hersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit kann der Käufer das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zulassen. Dank dieser europäischen Bescheinigung kann also beispielsweise ein Deutscher ein in Frankreich gekauftes Neufahrzeug ohne Schwierigkeiten bei seiner deutschen Zulassungsstelle anmelden. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Informationen zu Umweltleistungsdaten enthalten, die in zunehmendem Maße für die Besteuerung von Bedeutung sind. (EU-Kommission/ml)