Heute am Freitag (29. Mai 2009) tritt das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft. Das Gesetz soll den deutschen Mittelstand in Milliardenhöhe entlasten und gleichzeitig das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches gegenüber internationalen Standards stärken. Mit dem neuen Bilanzrecht bleibt das kostengünstigere und einfachere Bilanzrecht nach dem Handelsgesetzbuch im Kern erhalten und der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und steuerlichen Gewinnermittlung.Die neuen Bilanzierungsregelungen müssen nach Angaben des Bundesjustizministeriums zwingend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 angewendet werden. Sie können jedoch freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, dann jedoch nur in ihrer Gesamtheit. Eine Vermischung mit Teilen des alten Bilanzrechts innerhalb eines Jahresabschlusses ist nicht möglich.
Einige Vorschriften, vor allem solche zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, sind bereits für das Geschäftsjahr 2009 Pflicht.
Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit das für die betreffenden Betriebe noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Der Wortlaut des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Auszug aus dem Bundesgesetzblatt) steht als kostenloser Download online zur Verfügung. (BMJ/ml)