In den frühen Morgenstunden des Samstags gingen die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe zwischen der IG Bau und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mit einem Schlichtungsergebnis zu Ende. Danach sollen die Löhne und Gehälter für die rund 700.000 Beschäftigten der Branche zum 1. Juni 2009 um 2,3 % und zum 1. April 2010 erneut um 2,3 % erhöht werden. Für den Monat April 2009 ist keine rückwirkende Lohnerhöhung vorgesehen. Für den Monat Mai 2009 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Euro gewährt. Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, erklärte dazu: „Insgesamt ist die Belastung für unsere Betriebe niedriger als bei dem letzten Tarifabschluss. Es ist ein der schwierigen wirtschaftlichen Situation angepasster Abschluss, der die Zustimmung der gesamten Kommission gefunden hat. Deshalb ist der Schiedsspruch einstimmig von der Zentralschlichtungsstelle verabschiedet worden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ohne dass es einer Abstimmung in unseren Mitgliedsverbänden bedarf.“
Dupré lobte, erstmals seit der Wiedervereinigung gehe die Lohnschere zwischen Ost und West nicht weiter auseinander. Das sei durch den insgesamt moderaten Lohnabschluss und den dadurch gewonnenen Spielraum ermöglicht worden.
Allerdings konnte die von Arbeitgeberseite geforderte neue Lohnstruktur nicht durchgesetzt werden. Diese Forderung soll in einer technischen Kommission der drei Tarifvertragsparteien mit dem Ziel, vor der nächsten Lohnrunde eine verbindliche neue Tarifstruktur zu haben, weiter verhandelt werden.
Das Ergebnis im Detail: In den neuen Bundesländern fällt der Mindestlohn II zum 1. September 2009 ersatzlos weg. Zudem ist die Anpassung der Mindestlöhne I Ost/West auf den Weg gebracht worden. Der Mindestlohn I Ost wird ab 1. September 2009 von derzeit 9 Euro auf 9,25 Euro, ab 1. September 2010 auf 9,50 Euro und ab 1. Juli 2011 auf 9,75 Euro erhöht. Dieser Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Der Mindestlohn I im Westen erhöht sich ab 1. September 2009 jeweils in 10-Cent-Schritten bis zum 1. September 2011 auf 11 Euro, der Mindestlohn II wird im selben Zeitraum in Fünf-Cent-Schritten von derzeit 12,85 Euro auf 13 Euro erhöht.
(ots/ml)