Für die Einführung einer City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen sind die Bundesländer zuständig, erklärte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung erteilt damit einer Initiative der Grünen im Bundestag eine Absage, die darauf abzielt, die Innenstädte zunehmend gegen Verkehrsströme aus dem Umland und den Vorstadtbereichen abzuschotten – ein Vorhaben, das nach Einschätzung des Einzelhandels vor allem den Handel in den Innenstädten teuer zu stehen käme.Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort, dass sie keinen Handlungsbedarf für eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens zur Einführung einer City-Maut sehe, da eine Maut nur in geringem Umfang zur Lösung von innerstädtischen Verkehrsproblemen beitragen könne und zudem die Bürger zusätzlich finanziell belaste.
Zudem würde mit einer City-Maut Kaufkraft aus den Innenstadtbereichen abgezogen. Es käme zu Geschäftsverlagerungen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Richtung mautfreie Städte beziehungsweise „grüner Wiesen“ an den Stadträndern. Darüber hinaus sei mit erheblichen Kosten für die Installation und den Betrieb von Mauterhebungssystemen zu rechnen.
(Deutscher Bundestag/ml)