In wenigen Tagen tritt für Eigentümer von Gewerbeimmobilien ein neues Gesetz in Kraft: Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch erst 35 % der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der TNS Emnid im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena).Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für Gewerbeimmobilien sind 66 % verbrauchsorientiert und 34 % bedarfsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen allein auf den Heizkostenabrechnungen der Gebäudenutzer.
Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 40 % der befragten Eigentümer eine positive Antwort. 49 % wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Und das, obwohl nach Einschätzung der Mehrheit der gewerblichen Eigentümer Vermieter und Verkäufer bereits heute Preisabschläge hinnehmen müssen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen.
In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut sichtbar aushängen. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt rund 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den öffentlichen Gebäuden mit Aushangverpflichtung können 75 % noch keinen Energieausweis vorzeigen. Das ergab eine weitere Umfrage der dena unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden.
Weitere Informationen bietet die Internetseite www.zukunft-haus.info. (ots/ml)