Energieausweispflicht für Gewerbeimmobilien

Wer sein Geld in einer Gewerbeimmobilie angelegt hat, sollte sich auf Zusatzkosten gefasst machen: Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen, warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena).Bisher verfügen jedoch erst 35 % der Eigentümer von gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis für ihr Anlageobjekt, darunter vor allem private Eigentümer. Das ergab eine Umfrage der TNS Emnid.

Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für Gewerbeimmobilien sind 66 % verbrauchsorientiert und 34 % bedarfsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen allein auf den Heizkostenabrechnungen der Gebäudenutzer.

Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 40 % der befragten Eigentümer eine positive Antwort. 49 % wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Und das, obwohl nach Einschätzung der Mehrheit der gewerblichen Eigentümer Vermieter und Verkäufer bereits heute Preisabschläge hinnehmen müssen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen.

Weitere Informationen sind unter der Internetadresse www.zukunft-haus.info zu finden.

(ots/ml)